Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Northgate Corporate, Inhaber Valentin M. Oeder (nachfolgend „NGC" oder „wir") für ihre Mandanten (nachfolgend „Mandant" oder „Sie") erbringt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NGC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die konkrete Geschäftsbeziehung wird durch einen individuellen Mandatsvertrag begründet, der die spezifischen Leistungen, Honorare und Bedingungen festlegt.
NGC behält sich vor, Mandate nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Mandatsannahme besteht nicht.
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Mandatsvertrag vereinbart und kann folgende Bereiche umfassen:
NGC erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechts- und Marktlage.
Der Mandant verpflichtet sich, NGC alle für die Mandatsausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Der Mandant wird NGC bei der Ausführung des Mandats in angemessenem Umfang unterstützen und notwendige Unterlagen zeitnah bereitstellen.
Der Mandant versichert, dass alle bereitgestellten Informationen korrekt sind und keine Gesetze oder Vorschriften verletzen. NGC ist berechtigt, das Mandat zu beenden, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
Die Höhe und Struktur des Honorars wird im Mandatsvertrag individuell vereinbart. NGC kann auf Stundenbasis, als Pauschale oder erfolgsabhängig abrechnen.
Honorare sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Notwendige Auslagen (z. B. Reisekosten, Gebühren Dritter, externe Berater) werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist NGC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweils gültigen Zinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu verlangen.
NGC verpflichtet sich zur strengsten Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die im Rahmen des Mandats bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Alle Mitarbeiter und Partner von NGC unterliegen dieser Verschwiegenheitspflicht.
NGC haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist auf den Betrag der vereinbarten Honorare für das jeweilige Mandat beschränkt, maximal jedoch auf CHF 1'000'000 pro Schadensfall.
Ansprüche gegen NGC verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach dem haftungsbegründenden Ereignis.
NGC haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (z. B. externe Berater, Behörden, Dienstleister), die im Rahmen des Mandats eingeschaltet werden.
NGC wird Interessenkonflikte vermeiden. Sollte dennoch ein potenzieller Interessenkonflikt entstehen, wird dieser dem Mandanten unverzüglich offengelegt.
Beide Parteien können das Mandat unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
NGC ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
Bei Beendigung des Mandats ist NGC berechtigt, für alle bis dahin erbrachten Leistungen Honorar zu verlangen.
NGC behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSG, DSGVO). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Mandant darf Rechte und Pflichten aus dem Mandatsvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NGC auf Dritte übertragen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
NGC behält sich vor, diese AGB zu ändern. Mandanten werden über wesentliche Änderungen informiert. Laufende Mandate werden von Änderungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten erfasst.
Anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NGC und dem Mandanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Ingolstadt, Deutschland, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NGC ist jedoch berechtigt, den Mandanten an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: Oktober 2025